
Rechtsanwalt Volker Koppitz
Seit mehr als 25 Jahren bin ich als als Rechtsanwalt tätig. Meine Tätigkeit umfasst im wesentlichen den verkehrsrechtlichen Bereich und das Vertragsrecht. Ich betreue unsere Mandanten sehr individuell und umfangreich - in Rechtsfragen bin ich bei Lösungsansätzen für Sie kreativ und kann auf Ihre Wünsche flexibel reagieren.
Vita
BERUFSAUSBILDUNG
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
Referendariat u.a. beim Bildungsministerium in Bonn, in der Rechtsabteilung der Jungheinrich AG
Lehrtätigkeit als Tutor im Schadensrecht an der Universität Hamburg
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg
1995 Beginn der Rechtsanwaltstätigkeit
1999 Kanzleigemeinschaft mit Rechtsanwältin Wahdat
2012 Eintritt in die Kanzlei Lüke Reese
MITGLIEDSCHAFTEN
Deutscher Anwaltsverein
Hamburger Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte eV.
Aufsichtsrat Baugenossenschaft Hamburger Wohnen
Vorstand Haus + Grund Neustadt/Holstein
Fachgebiete
Meine Mandanten schätzen den schnellen Überblick und lösungsorientierte Ansätze unter Einbeziehung wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Komplexe Situationen erfordern spezielles Fachwissen. Im Bedarfsfall werden qualifizierte Fachleute aus unserem Netzwerk (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) hinzugezogen.
Verkehrsrecht & Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten und deren Folge spielen nicht nur, aber zu einem Großteil im Verkehrsrecht eine wichtige Rolle. Ich werde für Sie tätig, wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten haben – sei es wegen Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß oder Parkverstoß. Drohende Fahrverbote und der Führerscheinentzug können für Sie dabei häufig abgewendet werden. Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen und ein Bußgeldbescheid zugestellt, sollten Sie über einen Einspruch gegen diesen Bescheid nachdenken. Oft ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft.
Ich habe in den letzten Jahren an diversen Fortbildungen, insbesondere auch zu Fehlerquellen bei Messgeräten teilgenommen, was zu einer vertieften Kenntnis der Wirkungsweise der Geräte führte. Oftmals konnte so eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden, da beispielsweise eine so genannte Knickstrahlreflektion vorlag, Messlinien nicht sichtbar waren oder Kalbrierungsfotos fehlten.
Strafrecht
Wird gegen Sie infolge einer Verkehrsstraftat ermittelt oder Anklage erhoben, finden Sie in mir einen kompetenten und erfahrenen Verteidiger. So ist beispielsweise ein Verfahren wegen Unfallflucht einzustellen, wenn der Nachweis des Vorsatzes nicht erbracht werden kann. Dieser setzt das Bemerken des Unfall voraus. Parametern, die eine akustische Bemerkbarkeit von Bagatellunfällen negativ beeinflussen, sind:
Spitzer Kollisionswinkel
Kontakt im Bereich nachgiebiger Fahrzeugstrukturen
Moderne Stoßfänger aus Kunststoff mit PU Kern
Hohe Masse des Stossenden
Gute Dämmung (hochwertige Fahrzeuge)
Verkehrsgeräusche
Selbst Wankbewegungen haben aus aus technischer Sicht nicht den größten Beweiswert, da ein Erkennen einer solchen Kollision voraussetzt, dass der Verursacher auch dorthin blickt. Selbst beim so genannten Tagessehen wird nur ein sehr kleiner Ausschnitt der im Augenhintergrund liegenden Netzhaut scharf fokussiert. Dementsprechend kann auch nur in einem sehr eng begrenzten Bereich, der sogenannte Netzhautgrube, eine scharfe Abbildung der Umgebung erfolgen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Unfallverursacher wirklich direkt in den Kontaktzonenbereich blickt, sofern dieses überhaupt möglich ist.
Zu beachten ist ferner, dass der Fahrzeugführer im unfallverursachenden PKW beim Ein- und Ausrangieren selber stets Kopfbewegungen durchführt, die natürlich eine relative Bewegung eines anderen PKW nur sehr schwer erkennbar werden lassen. Zudem ist es oft so, dass während Ausparkbewegung oftmals gerade eine andere Stelle fixiert wird als jene, die möglicherweise Kontakt mit einem anderen PKW nehmen kann.
Kaufrecht / Leasingrecht / Unfall
Auch bei Problemen mit dem gekauften oder geleasten Auto dürfen Sie sich an mich wenden. Fachkundig wird der Kauf- oder Leasingvertrag geprüft, Gutachten ausgewertet und Ihre Rechte durchgesetzt. Nicht zuletzt werde ich auch nach einem Verkehrsunfall tätig, unabhängig davon, ob Sie den Unfall verursacht haben oder unverschuldet darin verwickelt sind. Die gesamte Unfallregulierung einschließlich der Korrespondenz mit den Versicherungen und der Abwehr oder Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen dürfen Sie mir gerne überlassen. Dieses insbesondere deshalb, da die Versicherungen derzeit um ein so genanntes aktives Schadensmanagement bemüht sind, bei welchem naturgemäß die Interessen der Versicherung und nicht Ihre im Vordergrund stehen, ist es regelmäßig sinnvoll sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ist Ihnen ein Schaden entstanden, ganz gleich ob durch einen Unfall, einen Vertragsbruch, einen Hundebiss oder einen Gegenstand, der beim Erwerb bereits versteckte Mängel aufwies, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz bzw. – bei Personenschaden – auch auf Schmerzensgeld. Ich kläre Sie darüber auf, welche Forderungen Sie geltend machen können und vertrete Sie in außergerichtlichen Verhandlungen und auch vor Gericht.
Zivilrecht
Sie haben einen Kaufvertrag über einen Artikel abgeschlossen, der Ihnen nichts als Ärger macht? Wollen Sie sich angesichts eines Schadens über die Verjährungsfristen informieren? Oder beruft sich Ihre Kfz-Versicherung auf eine Haftungsbeschränkung? Ich übernehme die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche.
Maklerrecht
Sie sind Makler und haben Schwierigkeiten, Ihre Ansprüche aus dem Maklervertrag geltend zu machen? Sie warten unzumutbar lange auf die Zahlung offener Courtageansprüche? Oder haben sich Streitigkeiten über die Art und den Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben? Ich stehe an Ihrer Seite und helfe Ihnen, Ihre Rechte gegenüber dem Kunden erfolgreich durchzusetzen. Gleichermaßen setze ich mich selbstverständlich auch für die Interessen von Maklerkunden ein, die mit unberechtigten Forderungen seitens des Maklers zu kämpfen haben.
Handelsrecht / Möbelrecht
Ich bin der richtige Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen und speziell auch für Möbelhäuser im Zusammenhang mit Kauf- und Werkverträgen. Treten Probleme mit Handelspartnern oder Dienstleistern auf oder kommt es zu Auseinandersetzungen mit Kunden bezüglich der Gewährleistung, helfe ich weiter. Die Mandanten profitieren hierbei nicht nur vom juristischen Geschick, sondern auch vom technischem Verständnis und unternehmerischem Denken.
Kooperationspartner sind zudem die NORTAX Treuhand GmbH (Steuerberatungsgesellschaft) und
Wirtschaftsrat (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & Steuerberatungsgesellschaft)

Neben dem Büro in Neustadt, finden Sie die Kanzlei Lueke Reese ebenfalls in Hamburg. Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Hamburger Standort.
Kontakt
Büro Neustadt:
Werftstraße 9
23730 Neustadt
Tel.: +49 4561 7147450
Fax.: +49 4561 7147451
E-Mail: koppitz@lueke-reese.de
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Bleichenbrücke 9,
20354 Hamburg
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Fax 040/943 63 008
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